Rechtsanwältin Ursula Flüchter ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2003 ist sie zugleich Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Flüchter ist vertretungsbefugt vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen. |
•Familienrecht
•anwaltliche Vertretung von Opfern von Gewalttaten (Opferschutz)
•Sozialrecht.